Förderkriterien
Erweiterung betr. Boote, PKW, Baumaßnahmen
Zusammenfassende Empfehlungen
Keine Vorgaben – keine Haushaltsunterstützung
Grundsätzlich bestehen seitens der Stiftung keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Priorisierung einzelner Aufgaben der DLRG und des Umfangs einzelner Projekte. Die Anträge sollen natürlich sinnvolle Projekte umfassen, nicht jedoch als Haushaltsunterstützung dienen. Zuschüsse in laufende Haushalte werden nicht gewährt.
Eigenanteil
Der vom Antragsteller zu tragende Eigenanteil soll mindestens ein Drittel der Investitionssumme betragen.
Form
„Anträge“ zu Förderprojekten sind nicht formgebunden, aber schriftlich einzureichen. Sie sollen Zweck, Höhe des gewünschten Betrages und des einzusetzenden Eigenanteils umfassen.
Zuschüsse von Dritten
Die Antragsteller müssen sich bemühen, Fördermittel bei Dritten zu beantragen, wie z.B. bei der Margot-Probandt-Franke-Stiftung, dem Strukturförderfonds der DLRG, Kommunen oder dem Bezirk/Landesverband und dies der Stiftung gegenüber offenlegen.
Die Beantragung weiterer Fördermittel bei Dritten sind im Antrag aufzuführen; die Förderung durch die Stiftung soll subsidiär sein und immer einen Eigenanteil oder mindestens zusätzliche Eigenleistungen beinhalten.
Baumaßnahmen, Pkw und Boote
Grundsätzlich können auch Baumaßnahmen, Pkw und Boote gefördert werden.
Eine Aufsplittung der Förderung in jährliche Raten (Großprojekte wie z.B. Boote und Baumaßnahmen) sind möglich, wenn hierfür ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan vorgelegt wird.
Dauerverpflichtungen
Dauerverpflichtungen sollen nur im Einzelfall übernommen werden.
Beantragung von Fördermitteln für Büroeinrichtungen und EDV-Ausstattungen werden bei positivem Beschluß nur noch mit einer Pauschale unterstützt.
Bezugsquellen bei Beschaffungen
Die Konkretisierungen der Förderungsanträge sollen zukünftig mit Bezugsquellen versehen werden. Somit kann keine Gruppe bevorzugt bzw. benachteiligt werden, falls eine Förderung ähnlicher oder gleicher Projekte beantragt wird.
Zinsgünstige Darlehen
Die Stiftung Wasserrettung Bodensee ist grundsätzlich bereit, für diverse Förderungen dem Antragsteller ein Darlehen zu gewähren. Näheres bleibt dem Einzelfall vorbehalten. Das Darlehen sollte jedoch nicht zinslos sein.